Freiwillige Weiterbildung

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Im Gegensatz zur Erstausbildung für Versicherungsvermittler gibt es für die Weiterbildung noch keine gesetzliche Regelung (wird aber vom Gesetzgeber kommen!). Aus diesem Grund wird auch von einer freiwilligen Weiterbildung für Versicherungsvermittler gesprochen.

Diese Weiterbildungsmaßnahme wird von verschiedenen Initiativen angeboten. Die absolvierten Schulungen sollen künftig mit einem Punktesystem nachgewiesen werden. Hierbei entspricht ein Punkt einer Lerneinheit von 45 Minuten. Nach erreichen von 200 Bildungspunkten nach fünf Jahren erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem Sie gegenüber Ihrem Kunden Ihr Weiterbildungsmanagement transparent machen können.

Offizieller Beginn der freiwilligen Weiterbildungsmaßnahmen ist der 01.01.2014.

Folgende Themen stehen zur Weiterbildung aus:

  • Altersvorsorge
  • Arbeitsunfähigkeit (BU, EU)
  • Erbrecht (Erbschaftssteuer)
  • Geschäftsführerversorgung (GGF)
  • Stiftungen
  • Zeitwertkonten

Je nach Ihrer persönlichen Ausrichtung können Sie die Weiterbildung über eine Lernsoftware von zu Hause aus durchführen, oder über eine der teilnehmenden Initiativen.

Wir möchten Ihnen zur weiteren Hilfestellung und Informationsgebung gerne GOING PUBLIC! Akademie für Finanzdienstleister und die Initiative "gutberaten" näher vorstellen
(Logoklick).

 

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