Servicevereinbarung für Dienstleistungen am Kunden

 

Zusätzlich zu der eigentlichen Vermittlung von Versicherungsverträgen erbringen Sie für Ihre Mandanten (Kunden) zahlreiche Dienstleistungen, ohne diese zu berechnen. Andererseits wünschen sich viele Mandanten von ihrem Versicherungsmakler einen umfangreichen Service mit zusätzlichen Leistungen. Angesichts der Tatsache, dass Sie viel Arbeitszeit in zusätzliche Serviceleistungen investieren; ist es angemessen, wenn Ihre Mandanten für zusätzliche Leistungen auch ein angemessenes Entgelt entrichten?

Es besteht die Möglichkeit individuelle Servicevereinbarungen mit verschiedenen Mandanten zu schließen, darin können Sie die Wünsche Ihrer  Mandanten individuell festhalten und eine Vergütung für diese Leistungen festlegen.

Jedoch ist darauf zu achten, dass die gesetzlichen Hauptaufgaben des Maklers in einem regulierten Maklervertrag aufgeführt sind und entweder in einer Courtage durch den Versicherer entlohnt werden oder ein gesonderter Vertrag mit einem Honorar abgeschlossen ist. U.a. sehen Sie die Möglichkeit über das Maklervertragsportal „appRIORI.de“ von Herrn RA Michaelis aus Hamburg, in dem Vertragsgestaltungen zur Verfügung gestellt werden. Ferner können Sie in unserem Portal einen Mustervertrag als WORD-Datei downloaden.

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